Kapitalertragsteuer in Österreich: KESt auf Aktien, ETFs, Dividenden und Krypto

Wer in Österreich investiert, kommt an der Kapitalertragsteuer (KESt) nicht vorbei. Die Grundregeln sind überschaubar, im Detail gibt es aber einige Fallstricke – vor allem bei ausländischen Brokern und thesaurierenden ETFs. Dieser Artikel gibt einen Überblick. Er ersetzt keine Steuerberatung; maßgeblich sind die jeweils aktuellen gesetzlichen Bestimmungen und Auskünfte des Finanzamts.

Die Steuersätze

Mit der KESt ist die Steuer auf diese Einkünfte grundsätzlich abgegolten (Endbesteuerung). Einen jährlichen Freibetrag wie den deutschen Sparer-Pauschbetrag gibt es in Österreich nicht. Anschaffungsnebenkosten wie Ordergebühren dürfen bei Privatanleger:innen nicht steuermindernd berücksichtigt werden.

Alt- und Neubestand

Kursgewinne sind für Aktien und Fondsanteile steuerpflichtig, die ab dem 1. Jänner 2011 erworben wurden (Neubestand). Für ältere Bestände gelten Übergangsregeln, nach denen Kursgewinne nach Ablauf der damaligen Spekulationsfrist in vielen Fällen steuerfrei bleiben. Dividenden sind unabhängig vom Kaufdatum KESt-pflichtig.

Steuereinfaches Depot bei einer österreichischen Bank

Bei einem Depot bei einer österreichischen Bank oder einem Broker mit österreichischer Steuerabwicklung wird die KESt automatisch einbehalten und abgeführt. Die Bank führt auch den Verlustausgleich innerhalb ihrer Depots einer Person durch und berechnet den Anschaffungswert bei Nachkäufen nach dem gleitenden Durchschnittspreis. Für Anleger:innen bedeutet das: In der Regel ist keine eigene Erklärung nötig.

Ausländischer Broker: selbst erklären

Viele günstige Neobroker haben ihren Sitz im Ausland und führen keine österreichische KESt ab. Dann müssen alle Kapitalerträge selbst in der Einkommensteuererklärung angegeben werden, und zwar in der Beilage E1kv. Dazu gehören:

Weil die Daten aus den Jahresberichten ausländischer Broker selten direkt in die österreichischen Formularfelder passen, lohnt sich eine laufende, saubere Erfassung aller Transaktionen und Ausschüttungen.

Thesaurierende ETFs und Meldefonds

Auch wenn ein thesaurierender ETF nichts ausschüttet, erzielt er Erträge – etwa Dividenden der enthaltenen Unternehmen. Diese gelten in Österreich als ausschüttungsgleiche Erträge (AGE) und werden jährlich besteuert, obwohl kein Geld fließt. Damit sie beim späteren Verkauf nicht noch einmal besteuert werden, erhöhen sie den steuerlichen Anschaffungswert.

Die genaue Höhe dieser Erträge melden die Fondsgesellschaften an die Oesterreichische Kontrollbank (OeKB). Fonds, die das tun, heißen Meldefonds. Für Nicht-Meldefonds gilt eine pauschale Ersatzbemessung: 90 % des Wertzuwachses im Kalenderjahr, mindestens aber 10 % des Rücknahmepreises zum Jahresende. Das kann selbst in Verlustjahren zu einer Steuerlast führen. Für Anleger:innen in Österreich ist der Meldefonds-Status deshalb ein zentrales Auswahlkriterium.

Ausländische Quellensteuer

Auf ausländische Dividenden wird häufig bereits im Quellenstaat Steuer einbehalten. Österreich rechnet diese im Rahmen des jeweiligen Doppelbesteuerungsabkommens an – meist bis zu 15 %. Bei einer US-Dividende mit 15 % Quellensteuer sind in Österreich also noch 12,5 % KESt fällig. Höhere Quellensteuern, etwa die 35 % der Schweiz, werden nur bis zum DBA-Satz angerechnet; der Rest muss im Quellenstaat zurückgefordert werden. Mehr dazu im Artikel Dividenden verstehen.

Verlustausgleich

Verluste aus Kapitalvermögen können innerhalb desselben Kalenderjahres mit Gewinnen und Erträgen aus Kapitalvermögen ausgeglichen werden, die dem Sondersteuersatz unterliegen – etwa ein Aktienverlust mit Dividenden oder Fondsgewinnen. Nicht ausgleichsfähig sind unter anderem Sparbuchzinsen. Ein Verlustvortrag in Folgejahre ist nicht möglich: Nicht genutzte Verluste verfallen am Jahresende.

Kryptowährungen

Seit 1. März 2022 werden Kryptowährungen wie andere Kapitalanlagen mit 27,5 % besteuert. Das gilt für sogenanntes Neuvermögen, also Coins, die nach dem 28. Februar 2021 angeschafft wurden. Steuerpflichtig ist insbesondere der Tausch in Euro oder andere Fiat-Währungen sowie in Waren und Dienstleistungen. Der Tausch einer Kryptowährung in eine andere ist hingegen grundsätzlich steuerneutral. Für Altvermögen gelten eigene Regeln.

Regelbesteuerungsoption

Liegt der persönliche Einkommensteuersatz unter 27,5 % – etwa bei geringem Einkommen, in Karenz oder in der Pension –, kann im Rahmen der Steuererklärung die Regelbesteuerung beantragt werden. Dann werden die Kapitalerträge mit dem persönlichen Tarif besteuert und zu viel bezahlte KESt erstattet.

Zum Vergleich: Deutschland

In Deutschland gilt die Abgeltungsteuer von 25 % zuzüglich 5,5 % Solidaritätszuschlag und gegebenenfalls Kirchensteuer. Es gibt einen Sparer-Pauschbetrag von 1.000 € pro Person und Jahr, bei Aktien-ETFs eine Teilfreistellung von 30 % und für thesaurierende Fonds die Vorabpauschale. Verluste können – anders als in Österreich – in Folgejahre vorgetragen werden.

Hinweis: Dieser Artikel dient der allgemeinen Information und gibt den Stand zum Zeitpunkt der Veröffentlichung wieder. Steuerregeln ändern sich; für Ihre individuelle Situation wenden Sie sich bitte an eine Steuerberaterin bzw. einen Steuerberater oder das Finanzamt.

Rechenbeispiel: Verkauf mit gleitendem Durchschnittspreis

Sie kaufen im Jänner 10 Aktien zu 100 € und im Juni weitere 10 zu 120 €. Der gleitende Durchschnittspreis beträgt damit (10 × 100 + 10 × 120) ÷ 20 = 110 €. Im Dezember verkaufen Sie 10 Aktien zu 130 €:

SchrittRechnungBetrag
Verkaufserlös10 × 130 €1.300 €
Anschaffungswert10 × 110 € (Durchschnitt)1.100 €
Steuerpflichtiger Gewinn1.300 € − 1.100 €200 €
KESt27,5 % × 200 €55 €

Ordergebühren dürfen den Gewinn nicht mindern. Wären stattdessen die ersten zehn Aktien (100 €) verkauft worden, ergäbe die Rechnung 300 € Gewinn – das Durchschnittsverfahren gleicht solche Zufälligkeiten aus. Mit dem KESt-Rechner können Sie weitere Fälle durchspielen, auch mit ausländischer Quellensteuer.

Häufige Fragen

Wie hoch ist die KESt in Österreich?

Auf Dividenden, Kursgewinne aus Aktien, ETFs und Fonds sowie auf Einkünfte aus Kryptowährungen beträgt sie 27,5 %, auf Zinsen aus Bankeinlagen 25 %. Rechtsgrundlage ist § 27a Einkommensteuergesetz.

Wer führt die KESt ab?

Bei Depots in Österreich die auszahlende Stelle (Bank, Broker mit österreichischer Abwicklung), und zwar automatisch samt Verlustausgleich innerhalb ihrer Depots. Bei ausländischen Brokern müssen Sie die Erträge selbst in der Einkommensteuererklärung angeben.

Was ist mit ausländischer Quellensteuer?

Sie wird bis zum Abkommenssatz (meist 15 %) auf die österreichische KESt angerechnet; darüber hinaus einbehaltene Beträge fordert man im Quellenstaat zurück.

Gilt die KESt auch für Krypto?

Ja, seit 1. März 2022 gelten Einkünfte aus Kryptowährungen als Einkünfte aus Kapitalvermögen mit dem besonderen Steuersatz von 27,5 %. Das Bundesministerium für Finanzen erläutert die Details auf seiner Website.

Quellen

So hilft Pendrai

Pendrai sammelt Käufe, Verkäufe und Dividenden aller Depots an einem Ort, berechnet realisierte Gewinne und bietet eine Schätzung der Steuerlast – eine praktische Grundlage für die Steuererklärung bei ausländischen Brokern.

Dieser Artikel dient ausschließlich der allgemeinen Information und stellt keine Anlage-, Finanz- oder Steuerberatung dar. Investitionen in Wertpapiere und Kryptowährungen sind mit Risiken bis hin zum Totalverlust verbunden. Vergangene Wertentwicklungen sind kein verlässlicher Indikator für künftige Ergebnisse.

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