KESt-Rechner Österreich
Wie viel bleibt von einer Dividende, einem Kursgewinn oder Zinsen nach der österreichischen Kapitalertragsteuer übrig? Der Rechner zeigt Steuer und Nettobetrag und rechnet ausländische Quellensteuer bis zum Abkommenssatz auf die österreichische Steuer an.
Rechner
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Die Steuersätze in Österreich
Für Einkünfte aus Kapitalvermögen gilt in Österreich ein besonderer Steuersatz (§ 27a Einkommensteuergesetz): 27,5 % auf Dividenden, Kursgewinne aus Aktien, ETFs und Fonds sowie – seit 1. März 2022 – auf Einkünfte aus Kryptowährungen, 25 % auf Zinsen aus Bankeinlagen. Wird die Steuer von einer inländischen Bank oder einem Broker mit österreichischer Abwicklung abgezogen, ist die Einkommensteuer damit grundsätzlich abgegolten (Endbesteuerung). Bei ausländischen Brokern müssen die Erträge selbst in der Steuererklärung angegeben werden (Beilage E1kv); siehe Kapitalertragsteuer in Österreich.
Ausländische Quellensteuer
Viele Länder behalten bei Dividenden schon im Ausland Steuer ein, die USA zum Beispiel 15 % mit gültigem Formular W-8BEN. Österreich rechnet diese Quellensteuer auf die eigene Steuer an – aber nur bis zu dem Satz, den das jeweilige Doppelbesteuerungsabkommen vorsieht. Was darüber einbehalten wurde, kann nur im Quellenstaat zurückgefordert werden. Der Rechner trennt deshalb die einbehaltene Quellensteuer vom anrechenbaren Teil; tragen Sie in „Anrechenbar bis höchstens“ den Abkommenssatz Ihres Landes ein.
Beispiele
| Fall | Steuer gesamt | Netto | Erklärung |
|---|---|---|---|
| Dividende 1.000 € aus den USA (15 % Quellensteuer) | 275 € | 725 € | 150 € Quellensteuer + 125 € Rest-KESt (27,5 % abzüglich 15 % Anrechnung) |
| Dividende 1.000 €, 30 % Quellensteuer einbehalten | 425 € | 575 € | davon 150 € über dem Abkommenssatz, im Quellenstaat rückforderbar (Netto danach 725 €) |
| Kursgewinn 5.000 € | 1.375 € | 3.625 € | 27,5 % des Gewinns |
| Zinsen 1.000 € (Sparbuch) | 250 € | 750 € | 25 % Steuer auf Bankzinsen |
Im ersten Beispiel gilt: Brutto 1.000 €, österreichische Steuer 27,5 % = 275,00 €. Davon sind 15 % (150,00 €) durch die ausländische Quellensteuer bereits bezahlt, es bleiben 125,00 € KESt. Insgesamt werden also genau 27,5 % fällig – die Quellensteuer erhöht die Gesamtbelastung nicht, solange sie anrechenbar ist.
Was der Rechner nicht berücksichtigt
- Verlustausgleich: Verluste aus Kapitalvermögen können mit Gewinnen verrechnet werden; der Rechner betrachtet nur den einzelnen Ertrag.
- Option zur Regelbesteuerung und niedrigere persönliche Steuersätze, ausschüttungsgleiche Erträge von Meldefonds, Alt- und Neubestand: Diese Fälle erfordern eine Einzelprüfung, siehe ETF-Grundlagen und KESt-Artikel.
- Der Rechner ersetzt keine Steuerberatung; maßgeblich sind die gesetzlichen Bestimmungen und die Auskunft Ihres Finanzamts.
Häufige Fragen
Welcher Steuersatz gilt für Aktiengewinne und Dividenden in Österreich?
Für Dividenden und Kursgewinne aus Aktien, ETFs und Fonds beträgt der besondere Steuersatz 27,5 %. Bankzinsen werden mit 25 % besteuert. Grundlage ist § 27a Einkommensteuergesetz; das Bundesministerium für Finanzen beschreibt die Besteuerung der Kapitalerträge auf seiner Website.
Muss ich die KESt selbst abführen?
Bei einem Depot bei einer österreichischen Bank oder einem Broker mit österreichischer Steuerabwicklung behält die Bank die KESt ein und führt sie ab. Bei ausländischen Brokern sind die Erträge in der Einkommensteuererklärung anzugeben (Beilage E1kv).
Wie wird ausländische Quellensteuer berücksichtigt?
Die im Ausland einbehaltene Steuer wird bis zum Höchstsatz des Doppelbesteuerungsabkommens auf die österreichische Steuer angerechnet. Zu viel einbehaltene Quellensteuer lässt sich nur im Quellenstaat zurückfordern.
Gilt die KESt auch für Kryptowährungen?
Ja. Laut Bundesministerium für Finanzen gelten Einkünfte aus Kryptowährungen seit 1. März 2022 als Einkünfte aus Kapitalvermögen mit dem besonderen Steuersatz von 27,5 %. Inländische Dienstleister behalten die Steuer für Erträge nach dem 31. Dezember 2023 ein.
Gibt es einen jährlichen Freibetrag?
Einen allgemeinen Freibetrag wie den deutschen Sparer-Pauschbetrag gibt es in Österreich nicht. Anschaffungsnebenkosten dürfen bei Privatanlegern nicht steuermindernd angesetzt werden.
Quellen
- BMF: Besteuerung inländischer sowie im Inland bezogener Kapitalerträge
- BMF: Substanzgewinne bzw. Einkünfte aus realisierten Wertsteigerungen
- BMF: Steuerliche Behandlung von Kryptowährungen
- Unternehmensserviceportal: Kapitalertragsteuer (KESt)
- RIS: Einkommensteuergesetz 1988, § 27a (besonderer Steuersatz)
- RIS: Einkommensteuergesetz 1988, § 93 (Kapitalertragsteuer, Steuerabzug)
Dieser Rechner dient ausschließlich der allgemeinen Information und stellt keine Anlage-, Finanz- oder Steuerberatung dar. Die Ergebnisse sind Modellrechnungen mit den von Ihnen eingegebenen Annahmen; tatsächliche Entwicklungen können erheblich abweichen. Investitionen in Wertpapiere und Kryptowährungen sind mit Risiken bis hin zum Totalverlust verbunden.
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